12.01.16 –
Wir beantragen folgende Änderung des Beschlussvorschlags zum TOP 11 Bebauungsplan 217 „Efferen-West“ zur Abstimmung zu bringen: Beschlussvorschlag: a) Die Aufstellung des Bebauungsplans 217 „Efferen-West“ gemäß § 2 Abs.1 BauGB wird beschlossen. b) Der Vorentwurf des Bpl 217 vom 15.09.2015 und der dazugehörige Erläuterungsbericht werden zur Kenntnis genommen. c) Die Verwaltung wird beauftragt weitere Vorentwürfe zu entwickeln, von denen einer folgende Kriterien erfüllt:
1. 50 % der insgesamt entstehenden Wohneinheiten werden in Geschosswohnungsbau geplant und vorgesehen.
2. Im Geschosswohnungsbau wird ein Anteil entsprechend der Quote im gesamten Hürther Stadtgebiet an gefördertem Wohnraum vorgesehen. Dabei wird der bisher in Efferen vorhandene Anteil an geförderten Wohnungen berücksichtigt.
3. Die Grundstücksgröße bei Einfamilienhäusern (über alle Bauformen) wird im Durchschnitt mit 300 m² geplant.
4. Rund um den zentralen Grünbereich werden Kettenhäuser mit integrierten Garagen vorgesehen.
5. Die für die Anlage öffentlicher Grünflächen vorgesehenen Bereiche verteilen sich zu 1/3 auf einen zentralen Platz mit Aufenthaltsqualität und der Rest unter anderem auf die Entwicklung eines Grünzuges im Bereich der K2n, der den Anschluss an den Kölner Grüngürtel gewährleistet und Tor für die Vernetzung grüner Wegebeziehungen in Hürth darstellen kann.
d) Die zu erwartende Verkehrssituation für Efferen, insb. für Bellerstraße, Brentenstraße, Kaulardstraße, In den Höhnen und Beselerstraße wird dargestellt. e) Vor dem Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit sind die weiteren Vorentwürfe dem Ausschuss vorzustellen
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