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Anregungen zum ISEK Hermülheim

Sehr geehrter Bürgermeister, im Folgenden erhalten Sie unsere Anregungen zum Projekt ISEK Hermülheim, mit der Bitte, diese als Mitteilung in den kommenden PUV am 04.07.2018 einzubringen.

07.06.18 –

Sehr geehrter Bürgermeister,

im Folgenden erhalten Sie unsere Anregungen zum Projekt ISEK Hermülheim, mit der Bitte, diese als Mitteilung in den kommenden PUV am 04.07.2018 einzubringen.

1. Alter Friedhof

Wir schließen uns der Anregung einer Bürgerin an, hier einen Friedwald anzulegen. Wie sieht es hier insgesamt mit dem Denkmalschutz aus? Am Eingang zur Bonnstraße hin, versteckt durch ein kleines Gebäude, liegen eingezäunt scheinbar achtlos hingeworfene Stücke der Römischen Wasserleitung und andere römische Artefakte. Eine Beschilderung fehlt komplett.

2. Bereich Luxemburger Straße zwischen Bonnstraße und Horbeller Straße

Dieser Bereich sollte durchgängig Fußgängerzone werden, analog der Frechener Innenstadt oder Marktplatz Brühl. Zusätzliche ergänzende Begrünung ist wünschenswert. Dadurch wird eine Belebung dieses zentralen Bereichs entstehen. Die Fläche zwischen AOK und Nahkauf sollte zur Gestaltung einer Platzsituation einbezogen werden.

Lediglich Anliegerverkehr sollte gestattet werden, die eventuelle Zunahme des Verkehrs in angrenzenden Straßen halten wir für gering und können durch verkehrslenkende Maßnahmen weiträumiger verlagert werden.

Diese Fläche sollte um den Bereich am alten Rathaus ergänzt werden. Hier ist vor allem viel Grün zu schaffen.

3. Horbeller Straße

Neben den bereits geplanten Veränderungen der Straße in der Verkehrsentwicklungsplanung sollte die heute vorhandene Begrünung erhalten bleiben. Eine zusätzliche Bebauung und weitere Parkplätze lehnen wir ab.

4. Bahnhof Hermülheim

Die Mobilitätsstation aus dem Verkehrsentwicklungsplan sollte schnellstens Realität werden. Großzügigere Abstellmöglichkeiten (Bike-and-Ride) sind zu schaffen. Das bestehende Bahnhofsgebäude sollte bei dieser Planung berücksichtigt werden, ggf. durch einen (großzügigeren) Neubau.

5. Gesamter Bereich

Für den gesamten Bereich sollte eine Satzung erlassen werden, die den Erhalt schützenswerter historisch wichtiger Bausubstanz sichert.

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