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Fördermaßnahmen Nationale Klimaschutzinitiative

Beschlussvorschlag zu Top 6 in der Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Bäder am 26.10.2016

26.10.16 – von Friederike Seydel –

Wir bitten im TOP 6 „Erstellung eines Investitions-, Reparatur- und Sanierungsplans 2017 - 2026 für die technischen Anlagen des Familienbades ´De Bütt´“ auf der Tagesordnung des Ausschusses für Kultur, Sport und Bäder am 26.10.2016 folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu bringen:
Im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative können jährlich vom 1. Januar bis 31. März und vom 1. Juli bis 30. September Förderanträge für Maßnahmen gestellt werden, die einen Beitrag zur Senkung von Treibhausgasemissionen leisten.

Beschlussvorschlag:

1. Die Verwaltung wird aufgefordert alle aufgeführten Maßnahmen auf eine Förderfähigkeit im Sinne der Nationalen Klimaschutzinitiative zu überprüfen.
2. Die Verwaltung soll dem Protokoll eine Liste über schon erstellte Anträge beilegen. 

Begründung:

Anträge auf Zuwendung können jährlich vom 1. Januar bis 31. März und vom 1. Juli bis 30. September gestellt werden. Anträge für 2017 sollten jetzt vorbereitet werden. Beratung und konkrete Beantragung von Fördergeldern für Klimaschutzmaßnahmen ist eine der Aufgaben des Klimaschutzmanagers.
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert das Bundesumweltministerium seit 2008 zahl¬reiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Davon profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie die Stadt selbst.
Neben der Nationalen Klimaschutzinitiative gibt es für Kommunen auch zahlreiche weitere Fördermöglich¬keiten von Bund, Ländern und EU.

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