Header image

Instandhaltung von Radwegen

Prüfantrag in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 20.11.2018

20.11.18 – von Inge Cürten-Noack –

Wir bitten, folgenden Prüfantrag in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 20.11.2018 auf die Tagesordnung zu nehmen und den Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu bringen:

Beschlussvorschlag:

Eine Auflistung der Planungen anderer Straßenbaulastträger (Kreis / Straßen.N.R.W.) zu Radwegesanierungen wird angefordert und vorgestellt.

Begründung:

Bei der Durchsicht der Fördermöglichkeiten für den Erhalt von Radwegen an Land- und Kreisstraßen stellte sich heraus, dass die entsprechenden Töpfe überwiegend an den Ausbau einer Straße gekoppelt sind oder ein Neubau an bestehenden Straßen gefördert wird. Das bedeutet, dass Erhaltungsmaßnahmen nicht zu dem Zeitpunkt vorgenommen werden, zu dem der Zustand der Radwege nicht mehr ausreichend ist. Es gibt die Auskunft, dass Radwege, die in einem sehr schlechten Zustand sind, nicht mehr dem Benutzungszwang unterliegen. Dieses wird jedoch bei Polizeikontrollen häufig nicht akzeptiert. Der Förderung des Radverkehres käme eine anständige Qualität der Radwege zugute.

Fakt ist, dass der Bund Radwege an Bundesstraßen finanziert, die Länder sind aber insgesamt für den Bau und Erhalt zuständig.

Für die Radwege an der B265 hatten wir bei der Erneuerung der Asphaltdecke der Fahrbahnen bereits erfahren, dass die Radwege nicht "dran" sind. Vielfältige Gesetzesklauseln verhindern eine angemessene Instandhaltung.

Kategorie

Antrag | Verkehr

Hürth kann Grün

SPENDE FÜR GRÜN

Bündnis 90/Die Grünen Ortsverband Hürth

VR-Bank Frechen-Hürth e.G.

IBAN: DE53 3706 2365 0004 4420 40, BIC GENEODED1FHH

Bitte im Feld „Verwendungszweck“ der Überweisung den Namen und die vollständige Anschrift angeben. Spenden bis zu 1000 Euro können in bar angenommen werden. Spenden von insgesamt mehr als 10.000 Euro im Jahr müssen mit Namen, Anschrift und der Gesamtsumme im Rechenschaftsbericht der Partei aufgeführt werden. Liegen die Beträge unter 500 Euro, dürfen die Geldgeber anonym bleiben.

GRUENE.DE News

<![CDATA[Neues]]>