20.11.18 –
Wir bitten, folgenden Prüfantrag in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 20.11.2018 auf die Tagesordnung zu nehmen und den Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu bringen:
Beschlussvorschlag:
Eine Auflistung der Planungen anderer Straßenbaulastträger (Kreis / Straßen.N.R.W.) zu Radwegesanierungen wird angefordert und vorgestellt.
Begründung:
Bei der Durchsicht der Fördermöglichkeiten für den Erhalt von Radwegen an Land- und Kreisstraßen stellte sich heraus, dass die entsprechenden Töpfe überwiegend an den Ausbau einer Straße gekoppelt sind oder ein Neubau an bestehenden Straßen gefördert wird. Das bedeutet, dass Erhaltungsmaßnahmen nicht zu dem Zeitpunkt vorgenommen werden, zu dem der Zustand der Radwege nicht mehr ausreichend ist. Es gibt die Auskunft, dass Radwege, die in einem sehr schlechten Zustand sind, nicht mehr dem Benutzungszwang unterliegen. Dieses wird jedoch bei Polizeikontrollen häufig nicht akzeptiert. Der Förderung des Radverkehres käme eine anständige Qualität der Radwege zugute.
Fakt ist, dass der Bund Radwege an Bundesstraßen finanziert, die Länder sind aber insgesamt für den Bau und Erhalt zuständig.
Für die Radwege an der B265 hatten wir bei der Erneuerung der Asphaltdecke der Fahrbahnen bereits erfahren, dass die Radwege nicht "dran" sind. Vielfältige Gesetzesklauseln verhindern eine angemessene Instandhaltung.
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