13.02.19 –
Das Ministerium für Schule und Bildung NRW hat am 15. Oktober 2018 die Neuausrichtung der Inklusion in den öffentlichen allgemeinbildenden weiterführenden Schulen erlassen. Darin werden Qualitätskriterien für die Einrichtung von Inklusionsklassen festgelegt auch mit dem Ziel, Inklusionsklassen mit hohem Standard an wenigen Schulen zu konzentrieren. In Punkt 2.1 wird ausgeführt, dass bis 15. Dezember 2018 die Schulen des gemeinsamen Lernens überprüft werden und dazu auch der Schulträger angehört wird.
Wir bitten die Verwaltung, darüber zu berichten,
1. was die Überprüfung der Schulen ergeben hat;
2. welche Konsequenzen / Änderungen es bezüglich des gemeinsamen Lernens an weiterführenden Schulen in Hürth gibt;
3. welche konkreten Maßnahmen ergriffen werden, um die in dem Erlass genannten Qualitätskriterien dauerhaft an den Schulen des gemeinsamen Lernens sicherzustellen.
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