04.07.17 –
Wir bitten, die folgende Frage durch die Verwaltung in der Sitzung des Hauptausschuss am 04.07.2017 beantworten zu lassen:
Wie kann die Verwaltung sicherstellen, dass das illegale Parken vor allem an Feiertagen im Umfeld des Gertrudenhofes durch das Ordnungsamt kontrolliert und ggf. sanktioniert wird?
Begründung:
In zunehmendem Maße werden im Umfeld des Gertrudenhofes, insbesondere an Sonntagen, alle möglichen Flächen zugeparkt. Für Anwohner stellt dies eine erhebliche Einschränkung der Lebensqualität dar und führt immer wieder zu Beschwerden. Zudem wird bereits auf unzulässigen Wegen der Gertrudenhof verlassen.
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