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09.05.18 –
Beschlussvorschlag TOP 8 - Solebecken im Familienbad „De Bütt“
hier: Antrag der CDU-Fraktion/Grüne im Rat der Stadt Hürth vom 12.09.2017
Die Fraktionen von CDU und Bündnis90/Die GRÜNEN schlagen unter Top 8 folgenden Beschlussvorschlag vor:
Beschlussvorschlag:
1) Die Verwaltung wird gebeten, den aktuellen Sachstand im Beweissicherungsverfahren des Solebeckens und eine fundierte Einschätzung der Auswirkung einer möglichen Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft des Beckens auf den Ausgang des Beweissicherungsverfahrens in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Bäder am 20.06.2018 darzustellen.
2) Die Verwaltung wird gebeten, die Kosten für die alternativen Nutzungsmöglichkeiten zu differenzieren, konkretisieren und zu belegen. Die Ergebnisse sind in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Bäder am 20.06.2018 vorzulegen und zur Abstimmung zu bringen.
Begründung:
Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Kultur, Sport und Bäder am 09.05.2018 die Ergebnisse zu möglichen Nutzungsalternativen des Solebeckens vor.
Im Hinblick auf das Beweissicherungsverfahren soll dargelegt werden, ob bereits Instandsetzungsmaßnahmen und Nutzungen erfolgen können, ohne dass hiermit rechtliche Möglichkeiten auf Erstattung der Kosten, die durch den Schaden entstanden sind, verwirkt werden.
In der Darstellung der Kosten für die Nutzungsalternativen können vor allem die geringen Differenzen der jährlichen Unterhaltung wie bspw. der geringe Unterschied zwischen der Wiederherstellung des Schwimmbeckens durch den Einsatz einer Edelstahlwanne oder durch Folierung nicht nachvollzogen werden. Für den weiteren Beratungsprozess sind jedoch belastbare Zahlen zu den möglichen Kosten wichtig. Die Badleitung ist daher gefordert, auch die tatsächliche Nutzungsdauer unabhängig von der Abschreibungsdauer (hier: jeweils identisch 41 Jahre) der verschiedenen Möglichkeiten zu ermitteln, um mögliche Folgekosten aufzuzeigen und abwägen zu können.
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