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Straßenreinigungssatzung

Antrag im Verwaltungsrat am 06.10.2016

06.10.16 – von Reinhard Schmitt-Berger –

Wir bitten, den oben genannten Antrag in der Sitzung des Verwaltungsrates am 06.10.2016 zu behandeln:

Beschlussentwurf:
1. Die Stadtwerke werden mit der Verteilung des nächsten Müllkalenders über ein Einlageblatt die Bürger über die Straßenreinigungssatzung (Auszug Winterdienst, Einsatz von Salz) schriftlich informieren.
2. Die Stadtwerke werden gebeten, in einer der kommenden Sitzungen vor dem nächsten Winter Möglichkeiten zur Bereitstellung von alternativem Streugut an die Bürger darstellen.
3. Ebenfalls wird dargestellt, wie es erreicht werden kann, dass an Verkaufsstellen von Salz auf die Satzung und diesbezügliche Einschränkungen/Verbote deutlich hingewiesen.
4. Der Verwaltungsrat ist über die durchgeführten Maßnahmen zu informieren.

Begründung:
Nach Straßenreinigungssatzung §4 Abs. 1 ist grundsätzlich der Einsatz von Salz verboten, Ausnahmen sind klar geregelt. Trotzdem ist immer wieder festzustellen, dass unmittelbar nach Räumen der Fußgängerwege (oder auch ohne Räumen) Salz in teils erheblichen Mengen aufgebracht wird.
Die Umweltschäden, die dies hervorruft, sind Verwaltungsseitig hinlänglich bekannt, ebenso die Folgewirkung für Grund- und Abwasser.
Es mangelt allerdings an einer Information der Bürger, sowohl über die Pflicht an sich als auch zum Einsatz von Salz. So werden auch auf der Webseite der Stadt bei Eingabe entsprechender Stichworte lediglich Pressemitteilungen gefunden, bei der angegebene Links zu Satzungen ins Leere laufen.
Dies soll durch die vorgeschlagene Information verbessert werden und kann durch entsprechende Pressemitteilungen und Veröffentlichungen im Netz unterstütz werden.
Erschwerend kommt noch hinzu, dass kurz vor dem zu erwartenden Winter umfangreich Salz in den Geschäften angeboten wird. Hier sollte mindestens ein entsprechender Hinweis auf die Satzung erfolgen, besser wäre es auch alternatives Streugut anzubieten.

Kategorie

Antrag | Stadtwerke | Umwelt

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