22.03.18 –
Wir bitten die folgenden Fragen durch den Vorstand der Stadtwerke beantworten zu lassen.
1. Wird in regelmäßigen Zeitintervallen die Angabe der Grundstückseigentümer über die Größe der versiegelten Fläche des Grundstücks und der damit verbundenen Regenwassereinleitung in die Kanalisation überprüft?
2. Wie hoch sind die festgestellten Abweichungen?
3. Welche Folgen hat eine eventuelle Feststellung für die Eigentümer?
4. Erfolgt ein Abgleich der Angaben mit dem Bauordnungsamt?
Begründung:
Immer wieder ist festzustellen, dass Vorgärten im Nachhinein zur Nutzung als Parkplatz versiegelt werden. Zum einen ist dies ggf. entgegen Vorgaben aus Bebauungsplänen und/oder Baugenehmigungen, zum anderen wird damit Versickerungsfläche versiegelt, das Oberflächenwasser wird in aller Regel in die Kanalisation abgeleitet.
Dies hat Auswirkungen auf die Umwelt, das Kleinklima wird maßgebend beeinflusst. Außerdem steigt die Wassermenge, die vor allem bei Starkregenereignissen in der Kanalisation anfallen. Dafür ist eventuell die Kanalisation nicht ausgelegt, Rückstau ist die Folge. Und nicht zuletzt entgehen den Stadtwerken Einnahmen aus der Regenwassereinleitungsgebühr.
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