22.03.18 –
Wir bitten die folgenden Fragen durch den Vorstand der Stadtwerke beantworten zu lassen.
1. Wird in regelmäßigen Zeitintervallen die Angabe der Grundstückseigentümer über die Größe der versiegelten Fläche des Grundstücks und der damit verbundenen Regenwassereinleitung in die Kanalisation überprüft?
2. Wie hoch sind die festgestellten Abweichungen?
3. Welche Folgen hat eine eventuelle Feststellung für die Eigentümer?
4. Erfolgt ein Abgleich der Angaben mit dem Bauordnungsamt?
Begründung:
Immer wieder ist festzustellen, dass Vorgärten im Nachhinein zur Nutzung als Parkplatz versiegelt werden. Zum einen ist dies ggf. entgegen Vorgaben aus Bebauungsplänen und/oder Baugenehmigungen, zum anderen wird damit Versickerungsfläche versiegelt, das Oberflächenwasser wird in aller Regel in die Kanalisation abgeleitet.
Dies hat Auswirkungen auf die Umwelt, das Kleinklima wird maßgebend beeinflusst. Außerdem steigt die Wassermenge, die vor allem bei Starkregenereignissen in der Kanalisation anfallen. Dafür ist eventuell die Kanalisation nicht ausgelegt, Rückstau ist die Folge. Und nicht zuletzt entgehen den Stadtwerken Einnahmen aus der Regenwassereinleitungsgebühr.
Medien
Kategorie
SPENDE FÜR GRÜN
Bündnis 90/Die Grünen Ortsverband Hürth
VR-Bank Frechen-Hürth e.G.
IBAN: DE53 3706 2365 0004 4420 40, BIC GENEODED1FHH
Bitte im Feld „Verwendungszweck“ der Überweisung den Namen und die vollständige Anschrift angeben.
Von Franziska Brantner und Sven Giegold
Der Ausbau der Solarenergie ist ein elementarer Baustein der globalen Energiewende. Das vor 25 Jahren eingeführte grüne [...]
Die ersten Ergebnisse von CDU, CSU und SPD in Form von Arbeitspapieren sind eine Aneinanderreihung von einzelnen Wahlversprechen, aber es fehlt [...]