Menü
17.12.15 –
Dafür ist das erste Kriterium schon seit über 10 Jahren, dass nach Möglichkeit keine Baugebiete im Außenbereich auf ökologisch wichtigen Flächen geplant werden. Baulücken auf ihre Bebaubarkeit prüfen, innen liegende große Grundstücke erschließen, und die mögliche Anzahl von Geschossen auch durch Aufstocken erhöhen sind sinnvolle Alternativen. Der Bedarf an privaten Stellplätzen muss auf dem privaten Grundstück abgedeckt werden, Großparkplätze bedürfen einer zusätzlichen Eingrünung und Gliederung z.B. durch Buchenhecken.
Beispiele für eine mögliche Innenentwicklung sind die ‚Burbacher Straße‘ in Alt-Hürth, ‚Auf dem Kramberg‘ in Gleuel oder das HGK-Gelände in Hermülheim, die laut Beschluss des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 01.12.2015 nunmehr durch die Verwaltung konkreter zu entwickeln sind. Folgende von den Hürther GRÜNEN erarbeiteten, aber noch nicht beschlossene Kriterien sollen dabei berücksichtigt werden, da die bisherigen Eckpunkte zur Gestaltung von Wohngebieten angesichts des steigenden Wohnungsbedarfes nicht mehr zeitgemäß sind.
Es soll grundsätzlich mindestens Zweigeschossigkeit plus Staffelgeschoss oder Satteldach festgesetzt werden, die durchschnittliche Grundstücksgröße der Einfamilienhäuser innerhalb eines Wohngebietes bei 300 m² liegen, bei Flächen größer als 20.000 m² mindestens 50 % der Wohneinheiten in Geschosswohnungsbau geplant werden und grundsätzlich ein Anteil an gefördertem Wohnraum entsprechend der Quote im gesamten Hürther Stadtgebiet berücksichtigt werden.
Um die Lebensqualität in jedem Ortsteil zu sichern schlagen wir eine qualifizierte Grünraumentwicklung vor. Von jedem Standort aus soll eine Grünfläche innerhalb von 500 Metern erreichbar sein. Das bedeutet, dass auch im innerstädtischen Bereich Grundstücke für die Neuanlage solcher Flächen vorgesehen und frei gehalten werden müssen. Zug um Zug sollen diese Orte der Erholung durch grüne Wege verbunden werden. Schon bestehende öffentliche Grünflächen müssen erhalten bleiben und dürfen nicht Parkplätzen weichen. So ist es ein grundsätzliches Ziel, den öffentlichen Raum für die Gesamtbevölkerung nutzbar zu halten. Danach soll sich die Gestaltung der Nebenanlagen von Straßen und der Plätze in Hürth ausrichten.
Das in Arbeit befindliche Verkehrskonzept für die Stadt Hürth wird neben den Vorschlägen für den Autoverkehr grundlegende Überlegungen zum ÖPNV und der Entwicklung des Radverkehrs enthalten.
Die GRÜNEN möchten die Planung einer die Ortsteile verbindenden Radweges abseits der Hauptstraßen beantragen und die Entwicklung einer Radschnellstraße nach Köln vorwärts bringen. Radwege müssen bequem und ohne Gefahr benutzbar sein. Das bedeutet, bei der Auswahl der Straßenbaumaterialien und ihrem Einbau genau hinzuschauen.
Wichtig wird in Zukunft die Errichtung von Mobilitätsstationen sein, mit Ladestation für E-Bikes und Segways, Leihfahrrädern, Platz für Car-Sharing und sicheren Radabstellanlagen. Diese Elemente sind in die Verkehrsplanung einzubeziehen, denn die Umgehungsstraße wird den Verkehr nicht reduzieren und den Quellverkehr nicht aus Hürth herausnehmen.
Zu umweltverträglicher Bautätigkeit gehört als noch viel zu selten einbezogener Faktor die Recyclingfähigkeit der Baumaterialien. Beton vernichtet die Sandvorräte der Erde unwiederbringlich, auch wenn er wiederverwendet wird, was in Deutschland bisher nur zu einem geringen Bruchteil der Fall ist. Alle am Bau verwendeten Materialien sollen mit Blick auf ihren "ökologischen Rucksack" hin ausgewählt werden. So muss für Isoliermaßnahmen nicht Styropor gewählt werden, sondern nachwachsende Rohstoffe wie Hanf und Kokosfasern.
Der Energiestandard der neu zu bauenden Häuser soll mindestens KfW-55 Standard erreichen.
Kategorie
SPENDE FÜR GRÜN
Bündnis 90/Die Grünen Ortsverband Hürth
VR-Bank Frechen-Hürth e.G.
IBAN: DE53 3706 2365 0004 4420 40, BIC GENEODED1FHH
Bitte im Feld „Verwendungszweck“ der Überweisung den Namen und die vollständige Anschrift angeben. Spenden bis zu 1000 Euro können in bar angenommen werden. Spenden von insgesamt mehr als 10.000 Euro im Jahr müssen mit Namen, Anschrift und der Gesamtsumme im Rechenschaftsbericht der Partei aufgeführt werden. Liegen die Beträge unter 500 Euro, dürfen die Geldgeber anonym bleiben.
Das Bundesverfassungsgericht ist ein Garant der freiheitlich-demokratischen Grundordnung und damit ein unverzichtbares Verfassungsorgan für [...]
Rund 13 Millionen Menschen nutzen hierzulande das Deutschlandticket. Ein Erfolgsmodell! Ob das Ticket über das Jahr 2025 hinaus bestehen kann, [...]
Gestern hat die 29. Conference of the Parties (COP) in Baku, Aserbaidschan begonnen. Für Deutschland wird Annalena Baerbock als Verhandlerin [...]