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Bebauungsplan 217 „Efferen-West“

Ergänzungsantrag in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 30.08.2016

30.08.16 – von Inge Cürten-Noack –

Wir bitten, folgenden Ergänzungsantrag zum TOP 15 Bebauungsplan 217 „Efferen-West“ am 30.08.2016 zu berücksichtigen:

Beschlussvorschlag:
1. Der Geschosswohnungsbau gegenüber der KITA entlang der K2n (sozialer/preisgünstiger Wohnraum) an der Planstraße G/Privatstraße sowie die jeweils 2 ersten Blöcke des Geschosswohnungsbaus auf beiden Seiten der „Hauptallee“/Planstraße I von der K 2 aus werden um ein Geschoss auf 4 Geschosse erhöht. Oberhalb der KITA werden 2 Geschosse für altersgerechtes Wohnen vorgesehen. Weiter werden in dem Bereich zwischen Planstraßen K, E und F und den Wohnhöfen 5 und 6 Kettenhäuser entsprechend den Häusern entlang der Planstraße K errichtet. Bei den Häusern in diesem Bereich, sowie bei den Häusern entlang der Planstraße F kann ein 3. Obergeschoss errichtet werden.
2. Im Stellplatzschlüssel sollen auch Fahrradabstellanlagen festgesetzt werden 
3. Alle Gebäude werden mindestens im KfW-55 Standard errichtet.
4. Die Straßengestaltung soll die geschwindigkeitsreduzierend geplant werden. Die Planung ist dem Ausschuss vorzustellen und von ihm zu genehmigen.
5. Für Einzelhandel mit Nahversorgungscharakter (z.B. Bäcker, Kiosk) sind Stellplätze an geeigneter Stelle einzuplanen.
6. Es ist eine Fläche für eine Mobilitätsstation auf der öffentlichen Grünfläche „Grüne Mitte“ vorzusehen.
7. Werden bereits vorhandene Ausgleichsmaßnahmen tangiert, wird der nach den Naturschutzrechtlichen Regelungen erforderliche zusätzliche Ausgleich separat nachvollziehbar dargestellt.
8. Ein Wohnhof soll für die Errichtung von Häusern mit alternativen Baumaterialien (z.B. Holzhäuser) reserviert werden.
9. Die Verwaltung wird beim Verkauf von städtischen Grundstücken dafür Sorge tragen, dass (grundsätzlich) ein Anteil entsprechend der Quote im gesamten Hürther Stadtgebiet an gefördertem Wohnraum errichtet wird. Dabei wird der in Hürth-Efferen vorhandene Anteil an geförderten Wohnungen berücksichtigt.
10. Die Verwaltung wird beim Verkauf von städtischen Grundstücken weiter dafür Sorge tragen, dass Bauflächen mit Priorität auch Baugemeinschaften oder Zusammenschlüssen angeboten werden, um gemeinschaftliches Wohnen und preisgünstigeres Bauen zu ermöglichen.

Begründung:
Erfolgt mündlich.

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Antrag | Stadtgestaltung

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