29.01.16 –
Wir bitten, folgende Fragen durch den Vorstand der Stadtwerke beantworten zu lassen:
1. Wie und wann wurde und wird gegenüber den Bürgern darauf hingewiesen, dass eine Reinigungs- und Streupflicht zur Räumung von Anliegerstraßen und Gehwegen besteht?
2. Wurde und wird dabei auch darauf hingewiesen, dass entsprechend der Satzung der Einsatz von Salz grundsätzlich verboten ist?
3. Wie kann sichergestellt werden, dass diese Informationen rechtzeitig vor den kommenden Wintereinbrüchen an die Bürger gelangen?
Begründung:
Sobald der Winter einkehrt, treten Probleme auf Gehwegen auf. Es wird entweder gar nicht geräumt oder kiloweise Salz verteilt.
Medien
Kategorie
SPENDE FÜR GRÜN
Bündnis 90/Die Grünen Ortsverband Hürth
VR-Bank Frechen-Hürth e.G.
IBAN: DE53 3706 2365 0004 4420 40, BIC GENEODED1FHH
Bitte im Feld „Verwendungszweck“ der Überweisung den Namen und die vollständige Anschrift angeben.
Fast so schön, wie live dabei zu sein. Hier halten wir euch über Reden, Beschlüsse und Neuigkeiten der 51. Bundesdelegiertenkonferenz auf dem [...]
Gewalt gegen Frauen ist weltweit traurige Realität - und sie nimmt zu - auch in Deutschland. Diese Gewalt entsteht in patriarchalen Strukturen, [...]
Die Weltklimakonferenz in Belém endet ohne einen Fahrplan zum Ausstieg von fossilen Energien und deren klimaschädlichen Emissionen. Das liegt [...]