12.01.16 –
Wir beantragen, den TOP „Baumfällungen“ auf die Tagesordnung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 12.01.2016 zu setzen und den folgenden Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu bringen:
Beschlussvorschlag:
Wird eine Fällgenehmigung nach § 7 der Baumschutzsatzung oder eine Baumfällung nach § 4 Abs. 5 von Bäumen mit einem Stammumfang von mehr als 1,50 m in 1 m Höhe über dem Erdboden beantragt oder veranlasst, wird der Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr vor Erteilung der Genehmigung über den Antrag und die vorgesehene Entscheidung schriftlich über eine Mitteilung informiert.
Begründung:
Bei Bäumen dieser Größenordnung ist eine Information und ggf. Diskussion im Ausschuss notwendig.
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