18.08.20 –
Wir bitten, die folgenden Fragen zu Ordnungsbehördlichen Verordnungen durch die Verwaltung in der Sitzung des Rates am 25.08.2020 beantworten zu lassen:
Wie ist das Vorgehen im Ordnungsamt bei Verstößen, unter anderem, gegen die Ordnungsbehördliche Verordnung über die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherung und Ordnung?
Welche Möglichkeit sieht die Stadt ihren am 16.03.2017 beschlossenen Maßnahmenkatalog inkl. der Bußgelder im konkret gegebenen Fall auch zeitnah zur Anwendung zu bringen?
Begründung:
In der vorgenannten Ordnungsbehördliche Verordnung sind im § 3 verschiedene Sachverhalte zum Schutz der Verkehrsflächen und Anlagen aufgelistet. Unter anderem wird untersagt, Sträucher und Pflanzen „abzuschneiden, abzubrechen, umzuknicken oder sonstwie zu verändern“.
Verstöße dahingehend werden häufig nicht vom Ordnungsamt festgestellt, sondern von Bürgern gemeldet. In einem konkreten Fall geht es um mehrfache mutwillige Beschädigung an einem Baum an einem Spielplatz, die bereits mit den zuständigen Mitarbeitern kommuniziert wurden. Bisher sind allerdings keine uns bekannten Maßnahmen durch das Ordnungsamt die Folge gewesen.
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