
10.03.21 –
Die wieder steigenden Infektionszahlen zeigen, wie schnell eine Infektion mit Corona-Viren passiert. Die ersten Symptome sind kaum von einer gewöhnlichen Erkältung zu unterscheiden. Um so wichtiger ist es, dann trotzdem die Kontakte einzuschränken. Für selbständig arbeitende Kindertagespflegepersonen bedeutet das, dass sie in diesen Fällen krankheitsbedingt nicht arbeiten können. Nach der Hürther Satzung werden ihnen aber nur für 5 Tage im Krankheitsfall die Entgelte weiterbezahlt. Deshalb hatte der Jugendhilfeausschuss mit großer Mehrheit schon im Dezember beschlossen, dass zusätzlich 6 Ausfalltage, die durch die Corona-Pandemie entstehen, ersetzt werden. Die Regelung war bis zum März befristet worden und wurde nun aufgrund der weiter schwierigen Lage auf Initiative von Grünen und CDU verlängert. „Dazu kommt, dass es jetzt noch zu Ausfalltagen kommen kann, wenn nach den Impfungen starke Reaktionen des Immunsystems auftreten, die es den Kindertagespflegenden unmöglich machen zu arbeiten. Auch diesen Fall decken wir mit der neuen Regelung ab“, freut sich Manuel Busch, Grünes Ratsmitglied und Vertreter im Jugendhilfeausschuss.
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