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29.05.17 –
Bedingt durch die Nutzung des Areals unter anderem für Gastronomie, Streichelzoo, Ernährungspädagogik mit Weltacker und Hofladen konnte das Primat der reinen landwirtschaftlichen Nutzung nicht mehr aufrechterhalten werden. Aber der Gertrudenhof als erfolgreicher Betrieb soll gesichert werden. Ein Ausgleich für den Fortfall der landwirtschaftlichen Flächen wird auf der östlichen Seite des Randkanals, bislang als Wohnbauland festgesetzt, stattfinden.
Es mischen sich nun zwei Themen, die getrennt gesehen werden müssen. Schon 2011 wurde beschlossen, die oben genannte Tauschfläche wieder für landwirtschaftliche Nutzung festzusetzen. Das Verfahren wurde jedoch noch nicht eingeleitet. Die Änderung des Flächennutzungsplanes von Wohnbauland in landwirtschaftliche Fläche ist überfällig und passt zur Vorgabe, dass möglichst wenig Ackerfläche für andere Nutzungen geopfert werden sollte.
Neue Wohngebiete außerhalb des Wohnbaulandkonzeptes braucht Hürth zurzeit nicht. Mehrere Großbauten sind kurz vor der Fertigstellung (Hürther Bogen Nord und Süd, Bonnstraße, Kölnstraße). Auf dem HGK-Gelände in Hermülheim und auf dem Areal des ehemaligen Kreisverkehrsamtes können innerstädtische Flächen wieder genutzt werden. Lediglich Efferen-West wird auf "kostbaren Ackerboden" gebaut.
"Eine massive Erweiterung der Wohnbebauung in Hürth sollten wir, falls sie erforderlich ist, erst dann vornehmen, wenn parteiübergreifend ein Konsens gefunden werden kann, wie eine zukunftsgerechte Quartiersentwicklung aussehen kann." fasst Inge Cürten-Noack, Ratsmitglied, die Haltung der GRÜNEN zusammen.
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