04.09.12 –
Für die anvisierte „große Lösung“ müssen ca. 32. Mio € bereit gestellt werden
„Bei Nichtfinanzierbarkeit des großen Neubaus in Erwägung zu ziehen, die Gesamtschule überhaupt nicht umzusetzen, kann nicht im Interesse der Bürger sein“, so Ch. v. Grumbkow, stellv. Fraktionsvorsitzende der Hürther Grünen.
Die Stadt ist verpflichtet, den Elternwillen auch bei Problemen mit der Finanzierung umzusetzen und in diesem Falle nach anderen Wegen für die Unterbringung der Gesamtschule zu suchen. Diese könnten in der stärkeren Einbeziehung der Räumlichkeiten des Schulzentrums Sudetenstraße liegen oder anderer nicht so repräsentativer, dafür aber preiswerterer Gebäude.
Nachdem sich beide Gymnasien für das verkürzte Abitur (G8) entschieden haben, sehen viele Eltern für ihre Kinder die stressfreiere Alternative für den Weg zum Abitur in der Gesamtschule.
Auch die beiden Gymnasien in Hürth profitieren, da sie sich wieder stärker auf ihre eigentlichen Aufgaben konzentrieren können.
Die Grundschulen haben die Notwendigkeit der Ergänzung und Entlastung durch eine Gesamtschule ebenfalls mehr als deutlich gemacht.
„Wir können unserer Verpflichtung zur Inklusion in den weiterführenden Schulen mit einer Gesamtschule am besten nachkommen und unserem Nachwuchs mehr Chancen eröffnen. Bei den Beratungen zur Finanzierung dürfen freiwillige soziale und kulturelle Leistungen nicht dem Rotstift zum Opfer fallen. Auch Klimaschutz, Bus und Bahn sind weiter wichtig“, so Elmar Lamers, kultur- und sozialpolitischer Sprecher der Hürther Grünen.
Finanzierbare Wege zu suchen, ist jetzt Aufgabe der Politik und Verwaltung.
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SPENDE FÜR GRÜN
Bündnis 90/Die Grünen Ortsverband Hürth
VR-Bank Frechen-Hürth e.G.
IBAN: DE53 3706 2365 0004 4420 40, BIC GENEODED1FHH
Bitte im Feld „Verwendungszweck“ der Überweisung den Namen und die vollständige Anschrift angeben. Spenden bis zu 1000 Euro können in bar angenommen werden. Spenden von insgesamt mehr als 10.000 Euro im Jahr müssen mit Namen, Anschrift und der Gesamtsumme im Rechenschaftsbericht der Partei aufgeführt werden. Liegen die Beträge unter 500 Euro, dürfen die Geldgeber anonym bleiben.
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