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25.03.03 –
Begründung:
Laut Satzung der Fraktionsgeschäftsordnung § 8,4. „Die Kosten für Anreise, Übernachtung und Verpflegung bei Klausurtagungen werden von der Fraktion übernommen“.
§ 8,5 „Übersteigen die Kosten nachweislich die finanziellen Möglichkeiten der Fraktion oder handelt es sich um gemeinsame Sitzungen von Fraktion und Partei, ist die Partei gehalten, sich an den entstehenden Kosten zu beteiligen.“
Aus wichtigem sozialen und daher demokratischen Grund ist diese Regelung getroffen worden, damit auch finanziell nicht gut ausgestattete Mitglieder an den Meinungsbildungs- und Entscheidungsprozessen teilnehmen können. Ich bin dafür, dass die Partei bei diesen Aktivitäten finanziell gut mit eingebunden werden kann. Die Pläne solcher großen Unternehmungen werden dann von allen verabschiedet. Ihren Zuschuss spenden können gut situierte ja immer.
Die Satzung der Fraktion gilt und sollte selbstverständlich zugrunde gelegt werden solange sie besteht und ich beantrage daher, die Kosten zu übernehmen
Auch in Hürth sollten sich möglichst viele am Aktionstag beteiligen: “Die Idee, Olympische Spiele in NRW durchzuführen ist faszinierend und der Einsatz dafür lohnt sich, so Sportausschussmitglied, Harry Ostwald von den GRÜNEN in Hürth.
Die Bewerbung wirke sich positiv für den Sport im ganzen Land aus, unterstützt auch der sportpolitische Sprecher der NRW-GRÜNEN Ewald Groth MdL das Anliegen: “wir hoffen auf eine große Beteiligung am 2. April 2003 und setzen auf ein Votum für die Rhein-Ruhr-Region durch das NOK am 12. April 2003.”
Vor der Mitgliederversammlung findet um 10 Uhr ein Neumitgliederfrühstück statt. Infos und Anträge unter https://rhein-erft.antragsgruen.de
SPENDE FÜR GRÜN
Bündnis 90/Die Grünen Ortsverband Hürth
VR-Bank Frechen-Hürth e.G.
IBAN: DE53 3706 2365 0004 4420 40, BIC GENEODED1FHH
Bitte im Feld „Verwendungszweck“ der Überweisung den Namen und die vollständige Anschrift angeben. Spenden bis zu 1000 Euro können in bar angenommen werden. Spenden von insgesamt mehr als 10.000 Euro im Jahr müssen mit Namen, Anschrift und der Gesamtsumme im Rechenschaftsbericht der Partei aufgeführt werden. Liegen die Beträge unter 500 Euro, dürfen die Geldgeber anonym bleiben.
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