Lücke in sozialer Absicherung von Kindertagespflegepersonen geschlossen

13.03.22 –

Wir Grüne setzen uns für eine gute Kinderbetreuung und bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf ein. In der Coronakrise haben wir erlebt, was passiert, wenn Kita & Co wegbrechen und Eltern insbesondere Mütter, mit der Kinderbetreuung allein gelassen werden. Veränderte Berufswelten und der berechtigte Anspruch von jungen Müttern und Familien nach Vereinbarkeit von Familie und Beruf verlangen nach einem bedarfsgerechten Angebot zur Unterstützung im Betreuungsalltag.

Eine besondere und immer wichtiger werdende Rolle besteht in der Betreuung der U-3jährigen Kinder, welche von der Kindertagespflege geleistet wird, die neben den institutionellen Angeboten der Kindertagesbetreuung als Angebot besteht. Seit 2005 hat die Kindertagespflege auch formal gesetzlich (SGB VIII §22ff) den gleichen Bildung-Betreuungs-Erziehungsauftrag wie die institutionellen Betreuungsangebote erhalten, jedoch unterliegt die Kindertagespflege anderen Rahmenbedingungen.

Formal sind die Kindertagespflegepersonen zwar selbständig tätig, dürfen aber die Vergütung ihrer Arbeit nicht selbst bestimmen, sondern sie ist gesetzlich geregelt. Die Vergütung ist nicht so bemessen, dass das unternehmerische Risiko und die soziale Absicherung mit eingeschlossen sind, wie es sonst selbständig tätige Personen kalkulieren würden. Deshalb sind Kindertagespflegepersonen an vielen Stellen gleichgestellt mit angestellten Personen, zum Beispiel werden ihnen neben der Vergütung für die Betreuungsstunden auch hälftig die Kosten für eine Krankenversicherung und Altersvorsorge bezahlt. „Die freiwillige Versicherung in der gesetzlichen Krankenkasse sieht keine Zahlungen für den Verdienstausfall vor, es kann aber eine Krankentagegeldversicherung als zusätzliche Leistung abgeschlossen werden. Zahlungen gibt es jedoch erst nach 2 Wochen Krankheit“, weiß Stefan Klinz, sachkundiger Bürger für die Grünen. Nach den bisherigen Regelungen in Hürth werden jährlich nur maximal 5 Krankentage bezahlt, so dass hier eine Versorgungslücke in der sozialen Absicherung der Kindertagespflegepersonen bei längerer Krankheit besteht.

Um diese Lücke zu schließen, haben die Grünen jetzt zusammen mit der CDU beschlossen, dass in Zukunft bis zu 14 Krankentage durch die Stadt bezahlt werden. „Wir Grüne in Hürth sehen uns als Kommunalpolitiker in der Verantwortung, dass diejenigen, die einen wichtigen Beitrag zur Betreuung unserer Kinder liefern, bei der sozialen Absicherung nicht allein gelassen werden.“, erklärt Barbara Bömelburg-Wirtz, Ratsmitglied der Grünen. Zuvor hatten die Grünen schon für die Zeit der Corona-Krise in den letzten 2 Jahren mit der CDU dafür gesorgt, dass den Krankentagepflegepersonen zusätzliche Ausfallzeiten durch Corona-Erkrankungen und Corona-Impfungen ersetzt wurden. Mit der jetzt beschlossenen Regelung wird nun langfristig und nachhaltig die soziale Absicherung verbessert.

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Antrag | Soziales

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