EEA+ Grünraumvernetzung

Prüfantrag in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 05.09.2017

05.09.17 –

Wir bitten, folgenden Antrag in der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr am 05.09.2017 auf die Tagesordnung zu nehmen und den Beschlussvorschlag zur Abstimmung zu bringen:

Beschlussvorschlag:

Die in dem "Arbeitsprogramm zur Klimaanpassung im Modellversuch eea-plus" unter dem Punkt 4.2.3.3.A genannte Maßnahme "Entwicklung von Zielperspektiven für die weitere Frei- und Grünflächenentwicklung" wird mit Priorität 1 bewertet.

Begründung:

In der Sitzung des PUV am 10.05.2017 erläuterte Herr Katzenberger das "Arbeitsprogramm zur Klimaanpassung", das zunächst mit Einzelmaßnahmen (z.B. Starkregenvorsorge) und Planungsaufgaben dargestellt ist. Mit der Anlage und Vernetzung von Grünflächen aber können mehrere negative Folgen des Klimawandels abgemildert werden.
Der Klimawandel hat gravierende Veränderungen der Lebensbedingungen zur Folge, die in Städten als Hitzeinseln deutlich spürbar sind. Starkregenereignisse und Hitzewellen treten häufiger auf. Die Luftqualität ist besonders in Städten und an stark befahrenen Straßen problematisch. Dem entgegenzuwirken ist auch eine Aufgabe der Kommunen, wie im Arbeitsprogramm zur Klimaanpassung deutlich wird. Angestrebt wird eine Verstetigung des Klimaschutzkonzeptes.
Grünflächen und ihre Vernetzung wirken gleichzeitig auf mehrere Faktoren: sie haben einen hohen Abkühlungseffekt, helfen Regenmassen zu speichern und kühlere Luft in die Stadt zu transportieren. Darüber hinaus filtern Pflanzen Luftschadstoffe, sodass die Luftqualität sich verbessert. Wiesen sind zusätzlich Bodenproduzenten und Lebensraum für Flora und Fauna.
Auch wenn es grundsätzlich die Aufgabe eines jeden Bürgers ist, sich nach seinen individuellen Möglichkeiten am Klimaschutz zu beteiligen, sollte die Stadt hier einen Schwerpunkt setzen und diese vorbeugende, viele Bereiche des Klimawandels umfassende Maßnahme in der Priorität ganz nach oben setzen. So ist auch die rechtzeitige Aufnahme in den Flächennutzungsplan, den Landschafts- und den Regionalplan möglich.

 

Der Prüfantrag wurde am 05.09. vertagt.

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Antrag | Umwelt

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